Überwachen und Zertifizieren

Notifizierte Stelle nach Bauproduktenverordnung

Die Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine betreibt eine vollkostendeckend gebührenfinanzierte notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle (notified body: 0769) für in Europa harmonisierte technische Regeln nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung).

Hier finden Sie die aktuellen Notifizierungen der Versuchsanstalt nach BauPVO.

Im bauaufsichtlichen Bereich ist die Versuchsanstalt für Stahl-, Holz und Steine als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle national und europäisch anerkannt und tätig (Kennung: BWU02).

Im nationalen Bereich ist die Versuchsanstalt baurechtlich anerkannte:

  • Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner baurechtlicher Prüfzeugnisse
  • Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung
  • Zertifizierungsstelle
  • Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung
  • Überwachungsstelle für die Überwachung nach § 17 Abs. 6 der LBO Baden-Württemberg
  • Prüfstelle für die Überprüfung nach § 17 Abs. 5 der LBO Baden-Württemberg für Bauprodukte, Bauarten und Hersteller

 

Die Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine betreibt eine vollkostendeckend gebührenfinanzierte notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle (notified body: 0769) für in Europa harmonisierte technische Regeln nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung). Die Versuchsanstalt hat durch eine Akkreditierung des Prüflabors nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065 ihre Kompetenz für die Durchführung der Tätigkeiten einer notifizierten Stelle nach Bauproduktenverordnung nachgewiesen und eine Notifizierung nach dieser erlangt.

Downloads:
Notifizierungen nach BauPVO
Leitfaden Zertifizierungsprozess nach BauPVO
Anleitung der Europäischen Kommission zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

 

Im gesetzlich nicht geregelten Bereich bietet die Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine zahlreiche Überwachungen und Zertifizierungen an.
Bei Fragen zu angebotenen Verfahren, Ablauf und Organisation der Überwachung und Zertifizierung einschließlich der Regeln der Zertifizierung sowie Rechte und Pflichten des Antragstellers werden wir Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen.